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Immobilienlexikon

J - K

Kaution / Mietkaution

Die Mietkaution wird zu Beginn des Mietverhältnisses vom Mieter beim Vermieter hinterlegt und soll diesen gegenüber Mietschäden absichern. Sie darf maximal drei Nettokaltmieten betragen. Es gibt verschiedene Arten der Mietkaution, z.B. die Barkaution, die Bankbürgschaft oder die Mietkautionsversicherung.

Lageplan

Werden Grundstücke oder Häuser zum Kauf angeboten, muss dazu auch ein detaillierter Lageplan angefertigt werden. Dieser wird auch als Amtlicher Lageplan bezeichnet und ist Teil des Bauantrags. Er setzt sich aus einem zeichnerischen und einem schriftlichen Teil zusammen. Im schriftlichen Teil ist eine Beschreibung des Grundstückes, der Nachbargrundstücke und der Baulasten enthalten. Auch der Bauherr wird hier aufgeführt.

Lastenwechsel

Wenn ein Erwerber eine Immobilie kauft, geht nicht nur der Nutzen der Immobilie auf ihn über, sondern auch die Lasten. Die Lasten sind unter anderem alle offenen Zahlungspflichten, die im Zusammenhang mit der Immobilie stehen. Diese Lasten können sowohl privat, als auch öffentlich-rechtlich zustande kommen. Eine öffentliche Last bezeichnet unter anderem die Grundsteuer der Immobilie und eine private Last bezeichnet zum Beispiel die Gebäudeversicherung.

Löschungsbewilligung

Mit der Löschungsbewilligung bescheinigt Ihnen der Kreditgeber, in den meisten Fällen Ihre Bank, dass Ihre Baufinanzierung vollständig abbezahlt ist und die Grundschuld wieder aus dem Grundbuch gelöscht werden kann. Somit dient Ihre Grundschuld dem Gläubiger nicht mehr länger als Kreditsicherheit. Auch verliert die Bank nach der finalen Löschung der Grundschuld das Recht, Ihre Immobilie im Rahmen einer Zwangsversteigerung zu veräußern.

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