Immobilienlexikon
M - O
Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
Mit einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung kann ein Mietinteressent beweisen, dass er seine Miete bisher zuverlässig gezahlt hat.
Mietvertrag
Der Mietvertrag regelt die Vermietung eines Mietobjekts zwischen zwei Parteien: dem Mieter und dem Vermieter. Dem Mieter wird im Mietvertrag das entsprechende Objekt zum Gebrauch überlassen. Im Gegenzug entrichtet er dem Vermieter einen vereinbarten Mietzins.
Modernisierung
Unter Modernisierung versteht man im Wohnraummietrecht nach der Legaldefinition in § 555b BGB bauliche Veränderungen, durch die in Bezug auf die Mietsache Endenergie nachhaltig eingespart wird (energetische Modernisierung), die nicht erneuerbare Primärenergie nachhaltig eingespart, wodurch der Wasserverbrauch nachhaltig reduziert wird, die den Gebrauchswert der Mietsache nachhaltig , die die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern, die auf Grund von Umständen durchgeführt werden, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, und die keine Erhaltungsmaßnahmen nach § 555a sind, oder durch die neuer Wohnraum geschaffen wird.
Nachlass
Beim Nachlass eines Verstorbenen handelt es sich um den Besitz einer Person, der im Todesfall an ihre Erben übergeht. Er wird daher in der Regel gleichgesetzt mit dem Erbe. Der Nachlass umfasst alle Vermögenswerte, aber auch persönliche Gegenstände sowie die Schulden des Verstorbenen.
Nebenkosten
Als Nebenkosten stellt der Vermieter jene Kosten in Rechnung, welche durch die direkte Nutzung des Mietobjekts entstehen. Beispiele: Wasserverbrauch, Heizverbrauch
Nießbrauchrecht
Die häufigste Form des Nießbrauchs ist ein lebenslanges Recht, eine Wohnung oder ein Haus zu bewohnen und alle Nutzungen aus dem Grundstück zu ziehen. Hiervon zu unterscheiden ist das Wohnrecht, welches lediglich das Bewohnen/Nutzen eines Gebäudes oder Teilen eines Gebäudes gestattet, nicht jedoch die Fruchtziehung.